Quelle: Demokratiemodelle und politische Willensbildungsprozesse
Demokratiemodell des Grundgesetzes (von Arne Lordt, 2009.)
- Baut auf dem Modell einer pluralistischen Konkurrenzdemokratie auf
- Repräsentative Demokratie mit parlamentarischem Regierungssystem
- Zwei-Kammer-Parlament (Bundestag und Bundesrat) für wichtigste
politische Entscheidungen - Lehre aus den Fehlern der Weimarer Republik
- Entmachtung des Präsidenten
- Nur noch repräsentative Aufgaben
- Keine Direktwahl durch das Volk
- Position des Kanzlers gestärkt
- Konstruktives Misstrauensvotum
- Entmachtung des Präsidenten
- Erwähnung der Rolle der Parteien (Art. 21) im Grundgesetz
- Kern der Verfassung (Grundrechte, Verfassungsgrundsätze) wird
durch Ewigkeitsklausel geschützt kann NICHT verändert werden - Prinzip der Rechtsstaatlichkeit
- Rechtssicherheit
- Gesetze müssen veröffentlicht werden und einsehbar sein
- Rechtsgleichheit
- Alle Gesetze gelten für alle Bürger gleich
- Rechtsschutz
- Unabhängige Gerichte schützen Bürger vor Willkür des Staates
- Bindung der Gesetzgebung an das Grundgesetz
- Recht und Gesetze sind an die Verfassung gebunden
- Gesetze dürfen nicht im Widerspruch zur Verfassung stehen
- Gesetzgebung unterliegt dem Prinzip der Gewaltenteilung und
der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
- Rechtsweggarantie
- Jeder Bürger hat das Recht ein Gericht anzurufen
- Unabhängigkeit der Richter
- Richter sind unabhängig und nur dem geltenden Recht
unterworfen
- Richter sind unabhängig und nur dem geltenden Recht
- Probleme des Rechtsstaats
- Rechtsgleichheit gewährt keine soziale Gleichheit
- Verrechtlichung des gesellschaftlichen Lebens
- Komplexe Vorhaben werden häufig lange durch langwierige
komplizierte Verfahren blockiert
- Rechtssicherheit
- Sozialstaat
- Deutschland ist ein Sozialstaat
- Staat ist verpflichtet Lebensbedingungen zu schaffen, die den
Vorstellung von sozialer Gerechtigkeit entsprechen - Jeder Mensch, der in Not gerät hat Anspruch auf
Sozialleistungen - Umfang und Art der Sozialleistungen sind nicht im Grundgesetz
festgelegt, sondern Gegenstand der politischen Diskussion - Daseinsvorsorge
- Pflichtversicherung
- Fürsorgeanspruch Bedürftigkeit (ALG II, etc.)
- Berücksichtigung sozialer Belange in der Politik
(Steuerpolitik, etc.) - Rechte der sozialen Teilhabe (Gewerkschaften, etc.)
- Staat ist verpflichtet Lebensbedingungen zu schaffen, die den
- Deutschland ist ein Sozialstaat
- Bundesstaat
- Vereinigung mehrerer Gliedstaaten, deren Schwerpunkt der
Kompetenzen beim Zentralstaat liegen (Föderalismus) - Gliedstaaten dürfen nicht aus dem Bund austreten
- Bundesländer besitzen in bestimmten Bereichen
Gesetzgebungskompetenz - Bundesländer sind durch den Bundesrat an Gesetzen beteiligt, die
ihre Belange betreffen
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- Vereinigung mehrerer Gliedstaaten, deren Schwerpunkt der
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